Ausgaben für Jugendhilfe auf Rekordhoch
Düsseldorf. 2010 haben Bund, Länder und Gemeinden rund 29 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 7,4 % gestiegen.Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro - unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen - wendete die öffentliche Hand netto rund 26,3 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2009 entspricht das einer Steigerung um 8,2 %.
Der größte Teil der Bruttoausgaben (62 %) entfiel mit rund 17,8 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, 9,9 % mehr als 2009. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 16,2 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 11,0 % mehr als im Vorjahr.
Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26 %) - insgesamt mehr als 7,5 Milliarden Euro - wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,1 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 729 Millionen Euro und damit um 7,3 % höher als im Vorjahr.
Gleichstellung durch Ungleichstellung?
Fragen von Roger Lebien und Frank Engelen auf Abgeordnetenwatch an Frau Dorothee Bär ( CSU ) zum Thema Familie:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322951.html#q322951
Die ebenfalls unter Link erscheinenden Antworten von Dorothee Bär fand ich denn doch mehr als unbefriedigend:
"Sehr geehrter Herr Lebien,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu Entscheidungen deutscher Gerichte nicht äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär"
Da deutsche Gerichte nach den Vorgaben der Politik urteilen, empfand ich das als fluchtartige Ausrede, zumal Frau Bär ja eine von jenen Politiker/innen ist, die eindeutig mitverantwortlich für die Ungleichstellung der Geschlechter in Deutschland sind.
Also hakte ich nach, wobei ich gezielt keinen Einzelfall erwähnte, um es Frau Bär nicht zu ermöglichen, erneut den Kopf aus der Schlinge zu ziehen:
Bremen. Ein volljährig gewordenes Kind muss beweisen, dass sein Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dabei muss es auch erläutern, inwieweit der andere Elternteil für den Unterhalt mit sorgen kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 29. Juni 2011 (AZ: WF 51/11) machen die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.Der Vater wollte durch das Gericht feststellen lassen, dass er für seinen mittlerweile volljährigen Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen müsse. Mit Erfolg. Der Sohn habe keine Angaben zum Einkommen seiner Mutter gemacht, so die Richter. Grundsätzlich seien beide Eltern anteilig nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zum Unterhalt verpflichtet. Er hätte daher nachvollziehbar den auf jeden Elternteil entfallenden Anteil darlegen müssen. Grundsätzlich müsse aber auch der Vater die Änderung der Verhältnisse darlegen und beweisen. Hier allerdings hätte der Sohn beweisen müssen, dass er nach wie vor einen Anspruch auf Unterhalt habe.
Blauer Nikolaus in Regensburg
Am gestrigen Samstag dem Tag der Menschenrechte gingen Trennungsväter um Günter Mühlbauer in Regensburg auf die Straße. Nach dem Motto: "Nicht nur im Ausland, wird gegen Menschenrechte verstoßen", informierten die betroffenen Trennungsväter interessierte Bürger. Der "Blaue Nikolaus" schaute auch vorbei, und hörte sich die Sorgen und die Nöte der Trennnungsväter an. Der Nikolaus sagte, das kann doch nicht sein, das Deutschland gegen Menschenrechte verstößt. Die Trennungsväter sagten leider ist es so, und MANN glaubt es erst wenn man selber betroffen ist. Der Blaue Nikolaus sagte so geht das nicht, und las spontan der Justizia die Leviten, damit die Kinder endlich ihr Recht auf die Eltern und Großeltern bekommen. Aktuell hinzu kommt die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zu aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch Familiengerichte und Jugendämter in Deutschland.
Info: Der Internationale Tag der Menschenrechte ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. Trotz gewachsener Anerkennung, die die Menschenrechte erfahren, klafft bis heute in vielen Ländern ein tiefer Graben zwischen Anspruch und Wirklichkeit.







