Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten
Passau/Berlin - Mehr Rechte für unverheiratete Väter: Die FDP- Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte deren Familienrechtsexperte Stephan Thomae der "Passauer Neuen Presse" ("PNP"). Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht."Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden", sagte Thomae, "die Koalition steht zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt nach Informationen der Zeitung derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr klare Vorgaben für eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht habe.
"Was wir nun brauchen, ist eine einfache und der modernen Beziehungsform angepasste Regelung", sagte er der "PNP". Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, wenn die Mutter nicht widerspreche. In Streitfällen müsse das Gericht im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
Die zuständige Unions-Abgeordnete Ute Granold (CDU) signalisierte Zustimmung. "Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung. Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt", sagte sie. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein.
Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im "Sinne des Kindeswohls" gefunden werden.



Kommentare
Selten so eine Gesetzesverdrehung gehört.
Wenn man das so liest wird ja imho garnichtsgeändert sondern nur umformuliert?!
Schwachsinn.
Vaterschaft anerkannt = SORGERECHT.
So und nicht anders egal wie da die Mutter darüber denkt. Hier wird wieder nun der mütterlichen Willkür überlassen zu entscheiden was für ein Kind das Beste sein soll. Das kann nichts im Interesse des Kindes und der Familie sein.
( genauere Qellenangabe habe ich nicht )
Die von den Koalitionspartnern vorgeschlagene Widerspruchslösung ist keine menschenrechtskonfor me Neuordnung, die ein faires Gleichgewicht von Elternrechten anstrebt. Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge soll das Ziel haben, ein modernes diskriminierungsfrei es Familienrecht in die deutsche Gesellschaft zu tragen, das berücksichtigt, das sowohl nichteheliche Elternschaft, als auch eine enorme Trennungsrate mit entsprechendem Problemlösungsbedarf existiert und es einer anderen Familienrechts-Konzeption bedarf.
Es wird gerade eine Änderung in Hinblick auf die Norm des § 1626a BGB vorgeschlagen um den Zugang zu Elternrechten zu ermöglichen und das Mütter Veto abzuschaffen, dabei behandelt die Reform des § 1626a BGB nur einen kleinen Ausschnitt bestehender, umfassenderer Probleme in der Familienrechtspraxis , und die Diskriminierungsstru ktur des KindRG als ein Diskriminierungssyst em wird dadurch nicht beseitigt. Sie reicht natürlich nicht aus, wenn man modernes Elternrecht gestalten will. Es sei denn, man schafft § 1626a ersatzlos ab, denn der dann zuständige § 1626 BGB behandelt Eltern unabhängig davon, ob sie eheliche oder nicht eheliche Eltern sind.
Die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Elternteilen ab der Entstehung bis zur Aufhebung der Elternrechte muss in allen Bereichen erreicht werden. Deshalb plädieren wir für eine “bedingungslose Entstehung des Elternrechtes ohne Widerspruch” eines nicht ehelichen Vaters und die Änderung in der Gesetzgebung anstatt „Rechtlose Elternrechte mit Widerspruchslösung”.
Daher lehnen wir die Widerspruchslösung (FDP/CDU) ausdrücklich ab.
Wir stellen weiterhin fest, dass grundsätzliche Änderungen in weiteren Bereichen dringend notwendig sind, nämlich in der Entstehung, der Ausübung, der Aufrechterhaltung und der Aufhebung von Elternrechten, sowie im Schutz gegen Rechtsmissbrauch und gegenüber vermeintlich schwächere Rechtsstellungen von bestimmten Elternteilen.
Wir fordern vom Bundesjustizminister ium eine erhebliche Verbesserung der Rechtsstellung der leiblichen Väter in den Gerichtsverfahren und zwar unabhängig von ihrem Familienstand, sowie die Aufrechterhaltung von Elternrechten. Die zusätzlich notwendigen Veränderungen im Bereich der Verfahrensrechte und der Rechtsgrundlagen sind dabei noch gar nicht in die Debatte eingeführt. Die Gesetzgebung hinkt der tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklung um Jahre hinterher. Mit den jetzigen Änderungswünschen der BMJ wird Deutschland weiterhin der Verletzung von Menschenrechten beschuldigt werden können.
Wobei zum Schluss noch gesagt sei. Mit der Streichung des § 1626a BGB und einer hohen Verfahrensqualität bei der Anwendung des §1671 BGB, dem reanimierten § 1628 BGB und der staatlichen Übernahme entstehender Mediationskosten wäre auch schon viel Positives im Namen des Familienlebens umgesetzt.
Horst Zaunegger Deepak Rajani
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