Staat will säumige Väter zur Kasse bitten

BRDKarteEuroPixEssen. Jedes Jahr werden 800 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen an alleinerziehende Mütter überwiesen, weil die Väter der Kinder abgetaucht sind oder vorgeben, nicht zahlen zu können. Dagegen wird jetzt vorgegangen.

Der Staat geht massiver gegen säumige Väter vor. Landes- und Kommunalbehörden sollen das Recht erhalten, Kon­tendaten von Unterhaltspflichtigen beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Sie können so ermitteln, ob die Betroffenen Einnahmen wie zum Beispiel Kapitalzinsen verschweigen.

Nach Schätzungen geht es um bundesweit bis zu 500 000 Fälle jährlich. Jedes Jahr werden 800 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen an alleinerziehende Mütter überwiesen, weil die Väter der Kinder abgetaucht sind oder vorgeben, überhaupt nicht oder nur teilweise zahlen zu können. Die Kommunen müssen die Hälfte dieser Summe aufbringen – und meist als Verlust zu Lasten der Steuerzahler abbuchen. Denn sie bekommen er­fahrungsgemäß nur 20 Prozent davon zurück, 2008 gerade 168 Millionen Euro.

Methode wie beim Bafög

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, dem die Bundesregierung vom Ziel her zu­stimmt, sieht vor, dass künftig automatisch die im Computersystem des Bundesamtes vorliegenden Finanzdaten Unterhaltspflichtiger geprüft werden. Werden dabei Freistellungsaufträge für Kapitalzinsen entdeckt oder andere Hinweise auf Anlagen, will der Staat künftig die rückständigen Zahlungen vollstrecken.

Die Methode des Kontenabrufs wird heute schon bei Bafög und Wohngeld eingesetzt. Beim Unterhaltsvorschuss gab es bislang verfassungsrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die können, so die Länder, mit dem neuen Gesetz überwunden werden. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund 100 Millionen Euro für Unterhaltsvorschuss ausgegeben. Die Kommunen bringen die Hälfte auf, etwa 30 Prozent das Land, den Rest der Bund.

Der Verband alleinerziehender Väter und Mütter (VAMV) begrüßt den Gesetzesplan: „Wir schätzen, dass ein Drittel der Väter zahlt, ein Drittel nicht zahlen kann und ein weiteres Drittel zwar zahlen könnte, aber es nicht tut“, sagt Antje Beierling von der Landesorganisation in Essen. „Es würden endlich die belangt werden können, die sich bisher verweigern.“ Den Unterhalt zu verweigern, gelte noch viel zu oft als Kavaliersdelikt. „Da wird am Stammtisch mit geprahlt.“

Quelle: DERWESTEN



Kommentare  

 
0 #1 Fiete 2010-08-18 22:06
Klar daß der VAM(v) sowas unterstützt. Man kann wohl ohne Übertreibung von einer "Lex Väterklau" sprechen.
Der Staat verweigert den Kindern in Kooperation mit dem VAM(v) den Unterhalt, indem er den Umgang mit den Vätern verbietet und will dann, ganz klar illegal, die dadurch der Mutter zugeschobenen Entfremdungssponsore ngelder vom Vater zurück klauen.
Meine Meinung: Diebstahl ist Diebstahl
Staatsverbrechen sind Staatsverbrechen
und Kindesmißhandlung ist Kindesmißhandlung!
Daß Väter daraufhin in Notwehr "abtauchen" ( meist in Hartz IV) ist die einzige Notbremse, die ihnen bleibt.
Zitieren
 
 
+1 #2 Chris W. 2010-08-18 23:45
Kein Menschenwürdiger Umgang mit den Kindern, kein Geld für Mutti!

Ein Land, das Väter als Eltern zweiter Klasse behandelt, das Kinder nach einer Trennung fast automatisch der Mutter zuspricht, auch in Fällen in denen der Vater die mehr betreuende Person war. Rechte gibt man den Vätern nicht, aber Pflichten sollen sie natürlich übernehmen.

Viele alleinerziehende Mütter bräuchten überhaupt keinen Kindesunterhalt vom Vater, sie müssten ihn nur mitbetreuen lassen.

Eine Statistik, über Väter, die Unterhalt zahlen, aber ihre Kinder nicht sehen können, habe ich noch nicht gefunden, aber die Foren sind voll von ausgegrenzten und Abgezockten Vätern

Tatsächlich zahlen bereits mehr als die Hälfte aller pflichtigen Väter regelmäßig mindestens den Mindestunterhalt, der nicht rechtsgültigen Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltspflichtige Mütter sind die weitaus schlechteren Zahler, die meisten von ihnen zahlen keinen einzigen Cent für die beim Vater lebenden Kinder. Wo bleibt da also die Gleichberechtigung?

Am Kindesunterhalt bereichert sich der Staat (wenn die Mutter Harz 4 bezieht) und so manche Mutter nutzt ihn zweckentfremdet, für ihre eigenen Bedürfnisse. So auch in meinem Fall wo sich die Harz 4 Mutter plötzlich einen A3 Turbo kaufen kann.

Unterhalt wurde schon immer bis zur Lohnpfändung eingeklagt. Der Rest kann einfach nicht zahlen wegen, Dumpinglöhnen und Selbstbehalt. Ebenso erkranken viele Väter bis zum Lebensende wegen Kindesentzug. Hier soll sich der Gesetzgeber an die eigene Nase fassen.
Zitieren
 
 
0 #3 datewatchdog 2010-08-20 04:15
Diese Jagd auf säumige Unterhaltszahler ist eines Staates eigentlich unwürdig. Aber die Weichen zum gläsernen (Steuer-)Bürger sind schon durch die zentrale Steuernummer gestellt und es ist nur eine Frage der Zeit bis auch die Sozialbehörden Zugriff auf diese Daten erhalten. Klar, dass viele in Hartz4 rutschen, wo ja wirklich sehr hart kontrolliert wird (dm-Gründer nennt Hartz4 "offenen Vollzug"). Säumige Unterhaltszahler werden sogar kriminalisiert. Besset sollten bei PKH-Anträgen die Erfolgsaussichten vor dem Prozess geprüft werden, und nicht - wie jetzt - einfach durchgewunken werden. Da wäre viel Geld zu sparen.
Zitieren
 

Kommentar schreiben

Benutzerregeln für das Schreiben neuer Kommentare:
Wir akzeptieren keine beleidigenden Kommentare. Seid fair und verhaltet Euch so, wie Ihr es von Eurem Gegenüber auch erwartet.


Sicherheitscode
Aktualisieren