Entsorgung des Vaters als psycho-physische Gewalt gegen Kinder

gehirn Ein Straftatbestand auf neuropsychologischer /-biologischer Grundlage. Traumatische Erlebnisse insbesondere in der Kindheit, aber auch Jugend rufen signifikant Verhaltensstörungen hervor. Ein solches traumatisches Kindheitserlebnis ist die Vaterentbehrung (vgl. Prof. Petri) bzw. die Amputation des Vaters aus der kindlichen neuropsychologischen Entwicklung.

Das, was früher in der psychoanalytischen Entwicklungspsychologie deskriptiv, hypothetisch – konstruktiv erforscht wurde, um danach in der Lernpsychologie operationalisiert und messbar gemacht zu werden, wird heute auf  neuropsychologischer / -biologischer Grundlage materiell fassbar.

Dadurch wird psychische Gewalt wie z.B. die seelische Traumatisierung des Kindes durch Vaterentzug z.B. durch Umgangsboykott vor dem Hintergrund einseitiger grund- und menschenrechtswidriger Sorgerechtsverweigerung für den Vater oder z.B. durch die Induktion von PAS durch ebenfalls grund- und menschenrechtswidriger Verfahrensverschleppung in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, zur weitestreichenden Körperverletzung des Kindes mit Generationenfolge.

Die Darstellung der folgenden neuropsychologischen / -biologischen Mechanismen beleuchtet auf molekularer Ebene diesen Straftatbestand der Kinderschändung mit mehreren Generationen übergreifenden Folgen.
Die nach den oben dargestellten Mustern der deutschen Familienrechtspraxis traumatisierten Kinder werden derart stark gestresst, dass sie deutliche Verhaltensänderungen entwickeln auch noch im Erwachsenenalter.

Dieses Problemverhalten äußert sich z.B. in: Depression, Probleme der Impulskontrolle, Aggressivität oder Apathie, destruktivem Sozialverhalten, Anpassungsprobleme auf neue oder widrige Umstände, Angst- und Vorsichtslosigkeit.

Der Stress durch o.g. Traumatisierungen verändert das Methylierungs-Profil bestimmter Gene im Gehirn.
An bestimmten Genen wird eine Methylgruppe (C-H3-Gruppe), die aus 1 Kohlenstoff- und 3 Wasserstoff-Atomen besteht, angehängt. Dies ändert nichts direkt an den DNS-Bausteinen, aber: die Aktivität der betroffenen Gene wird beeinflusst (Gen-Expression). Davon sind wichtige Körperfunktionen betroffen, wie z.B. Nervenfunktionen in bestimmten Gehirn-Arealen wie den Amygdala – zuständig für Affekt- und Stressregulation oder im orbito-frontalen Cortex – zuständig für Kontrollprozesse wie z.B. der Unterdrückung emotionaler Ablenkung. Zusätzlich ist die sog. Konnektivität d.h. das Zusammenspiel beider Gehirnareale gestört.

Die Störungen in den Amygdala beruhen auf einem insgesamt verringerten Gehirnvolumen dieser Areale bei gleichzeitig aber erhöhter neuronaler Aktivität. Da gleichzeitig aber die Kontrollprozesse aus dem orbito-frontalen Cortex auch gestört sind (Kontrolle und Impulsunterdrückung) resultiert daraus eine insgesamt massiv gestörte Affekt-Regulation mit sehr weitreichenden Folgeproblemen.

Aus Studien bei orbito-frontalen Hirnverletzungen weiß man: diesen Menschen gelingt es nicht, Lernerfahrungen aus der Vergangenheit in zukunftsrelevante Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Daraus resultieren: enthemmtes Verhalten, unangepasstes Verhalten, schlechte Problemlösefähigkeiten.

Die Amygdala-Aktivität steuert auch die Informationserkennung in den Augen des Gegenüber.
D.h. bei Störung dieser Gehirnregion können keine wichtigen Informationen im Gesicht des Mitmenschen gelesen werden, was eine Unfähigkeit zur Empathie und zum Mitleid zur Folge hat.

Wir haben es dann mit Persönlichkeitsstörungen im Sinne bestimmter  Psychopathien zu tun.
Bei Mäusen konnten bisher 5 Gene identifiziert werden, die aufgrund früher Stresserlebnisse von einer Methylierung betroffen sind. Dabei werden nicht alle Gene gleich stark beeinflusst, vielmehr kommt es darauf an, wo und wie die Methylgruppen angebracht werden. An manchen Genen werden mehr solche Gruppen angehängt, an anderen werden sie übermäßig entfernt. Die damit verbundenen Verhaltensinformationen werden epigenetisch – d.h. ohne eine Veränderung der DNA-Sequenz – weitergegeben und zwar über mehrere Generationen.

Der nächste Schritt dieser neuropsychologischen Forschung steht jetzt an: die Methylierung im menschlichen Gewebe nachzuweisen. Ich bin der festen Überzeugung: das kommt.

Folgen für das deutsche Familienrecht:
Die Traumatisierung von Kindern durch seelische Gewalt wie die Entsorgung des Vaters aus der neuropsychologischen Entwicklung des Kindes gemäß eingangs genannten Verfahrensmustern ist eine strafrechtlich relevante Körperverletzung des Kindes mit tiefem genetischen Einschnitt und weitestreichenden Folgen nicht nur für die gesamte Lebensspanne dieses Menschen, sondern darüber hinaus mit höchster Wahrscheinlichkeit auch noch für seine Nachkommen.

Ein Drama mit gesamtgesellschaftlichem Ausmaß.
Dies sind die schärfsten Argumente für eine sofortige Beendigung dieser Art von Kinderschänderei in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Bernd Kuppinger, Fachpsychologe und Facharzt

Kommentare  

 
0 #1 Fiete 2010-08-21 19:20
Siehe dazu auch:
http://www.väter-für-gerechtigkeit.de/entsorgte-vaeter/202-fall-fiete-a-lee-lou.html
Ein extrem typischer Fall für Psycho-Gewalt durch Mutter und Helfershelfer in Behörden und Gerichten.
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+1 #2 Monika Armand 2010-08-27 16:41
Vorab: Ich halte eine Väterentfremdung für die psychische Entwicklung eines Kindes ebenfalls für fatal.

Jedoch können Einzelergebnisse aus den Neurowissenschaften (u.a. aus der Tierforschung) nicht in der von Ihnen vorgetragenen Form auf komplexe Lebenssachverhalte übertragen werden.
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0 #3 Fiete 2010-08-28 17:59
Hallo Frau Armand,
vielen Dank für Ihren Besuch auf dieser Seite.
Sicher kann man nicht alles einfach verallgeneinern. Aber der Schluss, den Bernd Kuppinger zieht:
"Die Traumatisierung von Kindern durch seelische Gewalt wie die Entsorgung des Vaters aus der neuropsychologischen Entwicklung des Kindes gemäß eingangs genannten Verfahrensmustern ist eine strafrechtlich relevante Körperverletzung des Kindes mit tiefem genetischen Einschnitt und weitestreichenden Folgen nicht nur für die gesamte Lebensspanne dieses Menschen, sondern darüber hinaus mit höchster Wahrscheinlichkeit auch noch für seine Nachkommen."

ist ungeachtet, der genauen dahintersteckenden Mechanismen, korrekt und beschreibt ein in D. übliches Problem.
PAS ist eine generationenübergrei fende Sache. Meine Tochter ist z.B. die dritte Genration in ihrer Familie mütterlicherseits, die mit PAS beaufschlagt wird. Und es ist damit zu rechnen, daß sie es an ihre Kinder weitergeben wird, sofern sich die Rechtsprechung nicht innerhalb kürzester Zeit um 180 Grad wandelt.
Siehe dazu auch der folgende youtube-Beitrag:
http://www.youtube.com/watch?v=dzdwMR0rkFg

Gruß......Fiete
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