Ungeachtet der Korrekturen durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheint die deutsche Familienrechtsprechung am "Althergebrachten" in unverantwortlicher und unbelehrbarer Weise festhalten zu wollen.
 Nach der Melodie "Spiel mir das Lied vom Kindeswohl" wird selbst übelsten Kreidekreismüttern wie zu Zeiten des menschenrechtswidrigen § 1626a BGB anheimgestellt, ob sie das Sorgerecht mit den gemeinsamen Kindern zu teilen bereit sind; mit dem Unterschied allerdings, dass sie früher nur "Nein" zu sagen brauchten, um das gemeinsame Sorgerecht zu verhindern, heute dagegen sich zusätzlich heftig mit den Vätern streiten müssen um anschließend dafür (zum Wohle des Kindes(!) belohnt zu werden! Das OLG Hamm jedenfalls "zimmert" vor diesem Hintergrund eine solche "Kindeswohlentscheidung", bei der die Ursachen keine Beachtung finden. Die für eine Sorgerechtsabweisung erforderlichen Streitereien zu inszenieren ist für jede Kindesmutter mit anwaltlichem Support übrigens eine leicht zu lösende Aufgabe, was die Gerichte natürlich wissen und weswegen sie sich hüten, etwas dagegen zu unternehmen - auch dann nicht, wenn ausweislich der Akten die Kindesmutter sich wegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen und schuldhaften Vergehens wegen Entziehung Minderjähriger, > § 235 StGB, strafbar gemacht hat, weil sie selbst an einer Wochenendfahrt mit ihren Arbeitskollegen nach Mallorca teilgenommen hat, dem umgangsberechtigten Vater aber vorgelogen hatte, sie wolle mit der gemeinsamen Tochter zusammen einen Kurzurlaub unternehmen. Natürlich wurde wahrheitswidrig das Kind fremduntergebracht und so der Umgang sabotiert.
Die Geschichte meiner Tochter E.
 Meine Tochter E. ist durch eine genetisch bedingte Krankheit schwerst behindert. Sie kann weder sprechen noch sitzen oder stehen. Sie braucht ständige Betreuung. Dieser schwere Grad der Behinderung wurde jedoch nicht nur durch die Krankheit an sich verursacht. Ihre Schwerstbehinderung konnte sich entwickeln, weil ihr die notwendige medizinische Versorgung verwehrt wurde. Weder das Jugendamt AS, das Amtsgericht A. oder das Oberlandesgericht N. ordneten, trotz Hilfeersuchens des Vaters, medizinische Untersuchungen an. Die Schwangerschaft, die Geburt und die ersten 13 Monate im Babyalter waren völlig unauffällig. Auffällig ist lediglich, dass E. in diesen ersten 13 Monaten kein einziges Mal auch nur im geringsten Maße erkrankt war. Im Alter von 13 Monaten hatte E. plötzlich 5 Wochen lang verschiedene Infekte hintereinander, zum Teil mit erheblich hohem Fieber. Kurz danach stellten wir fest, dass ihre motorischen Fähigkeiten sich nicht entwickelten sondern allmählich schlechter wurden. Daraufhin wurde E. in der Kinderklinik W. vorgestellt, das war im September und Oktober 2000. Bei der MRT-Untersuchung wurden alarmierende Veränderungen im Gehirn festgestellt. Deshalb wollten die Ärzte sofort mit den Untersuchungen fortfahren, als erstes (gleich am nächsten Tag) eine Nervenwasseruntersuchung. Je nach Ergebnis wären weitere Untersuchungen vonnöten. Wir Eltern wurden über die Untersuchung informiert und gaben hierfür unser Einverständnis.
Kindesentzug im Namen des Volkes
Ich wurde am 09.02.1958 in Regensburg geboren und wuchs mit meiner Schwester bei unseren Eltern in Schwabelweis auf. Nach der Hauptschule machte ich eine Ausbildung zum Elektroinstallateur. Diesen Beruf musste ich aber wegen Bandscheibenproblemen aufgeben und machte eine berufliche Weiterbildung. 1986 hatte ich wieder gesundheitliche Probleme, so kam mir der „Geistesblitz“, dass MANN sich mit einer regelmäßigen Arbeit nur den Tag versaut. Ab da an beschäftigte ich mich den Sommer über mit Hausmeistertätigkeiten und verbrachte die nasskalten Winter in wärmeren Gegenden. Das praktizierte ich bis ich die Mutter meiner Kinder kennen lernte. 1998 passierte es, ich lernte die damalige Schulleiterin M.R. kennen. Sie wurde überraschend schnell schwanger und wir Beide waren uns einig, dass man wegen eines Kindes nicht heiraten müsse, denn wir sind ja erwachsene Menschen, die sich zudem noch nicht solange kennen würden. Die Kinder sollten darunter aber nie leiden. Als stolzer (werdende) Vater baute ich das Haus, in dem ich bis zu seinem 6 Lebensjahr selbst gelebt hatte, um. Wir zogen in das „Alte Haus“ ein. Im August 1999 kam dann mein Sohn auf die Welt. Bis dahin hatte ich keine Zeit zum nachdenken, Ich musste ja für meine Familie ein Zuhause finden bzw. das alte weiter umbauen.
Meine Familie und Freunde freuten sich, dass ich eine nette Frau kennengelernt hatte und Vater geworden war.
Kindesentführung und Gehirnwäsche unter Mitwirkung von Jugendamt und Amtsgericht.
So wurde das Leben und die Familie meiner Tochter Lee-Lou vorsätzlich zerstört! Das vorher kerngesunde und sozial weit fortgeschrittene Kind gilt mittlerweile behandlungswürdig gestört, hochaggressiv und steht vermutlich unter Zwangsmedikation. Ihre Liebe zu mir, wird gezielt zu Vaterhass umerzogen!
Beteiligte FamilienmitgliederKind: Lee-Lou, geboren 04.11.2003, zum Zeitpunkt des Entzuges 3 Jahre alt, trotz vorgeburtlicher Schädigungen kerngesund und in seiner Entwicklung recht fortgeschritten, mittlerweile angebl. "in Behandlung", vermutlich Zwangsmedikation ( ADHS wird durch die Mutter behauptet, vom Kinderarzt bestritten, vermutlich liegt PAS  vor ).
Mutter: geboren 1966, also zur Zeit ihrer Tat 40Jahre alt, psychisch krank ( durch ihre eigene Mutter schwer parentalisiert ) mit Anfang 30 aufgrund psychischer Störungen frühverrentet ( auffällige Vorgeschichte ).
Ich: geboren 1958, zum Zeitpunkt des Entzuges 48 Jahre alt, Pazifist, derzeit noch Hilfsarbeiter, mittlerweile Hartz IV, fallbedingt absolut mittellos, bekennender Unterhaltsersatzleistungs-Nichtzahler, da mir der meinem Kind zustehende, natürliche Unterhalt, m.E. contra Legem und wider besseres Wissen, verboten wird.
Ich lebte mit meiner Verlobten und unserer gemeinsamen fünf Jahre alten Tochter bis zu ihrem plötzlichen Verschwinden
Unsere kleine Familie gestaltete sich von Beginn an sehr problematisch. Die Mutter meines Kindes war von Geburt an mit dem Kind und der Gesamtsituation völlig überfordert, so dass ich den größten Teil des Haushaltes und der Versorgung der Kleinen übernehmen musste. Um nichts hat sie sich gekümmert. Im Gegenteil, sie hat mir diese Aufgaben noch erschwert. Sie sagte sogar dem Kind, dass sie es hassen würde. Meine Tochter weinte daraufhin natürlich bitterlich und ich hatte Mühe, sie zu beruhigen.
Meine Exfrau neigt zu Wutausbrüchen und sie sagte häufig die Unwahrheit. So kamen Andere oft in Schwierigkeiten. Oder es entwickelte sich daraufhin Streit. Sie stiftet auch gerne Unfrieden um im Mittelpunkt zu stehen und um ihre zum Teil kindlichen Ansichten zu überspielen. Ihr Hang zur Unwahrheit brachte sie sogar schon dazu, im Jahre 2002 jemanden Vergewaltigung vorzuwerfen, weil er ihre Liebe nicht passend erwidert hatte. Dieses machte sie zweimal schon. Das zweite Mal brachte sie es sogar zur Anzeige, so dass ein Mann verhaftet und in U-Haft gekommen war. Gott sei dank klärte sich die Sache bei Gericht auf. Meine Ex bekam dafür am 4.3.02 eine Arreststrafe wegen falscher Verdächtigung.
Mein Kampf - der Wahnsinn im Familienunrecht
Im Oktober 2001 trennte ich mich von meiner Frau und der Wahnsinn begann! Sie zog mit den Kindern zu meinem damaligen bestem Freund Michael D. und erklärte mir den Krieg!
Ich musste stets darum betteln, meine Kinder sehen zu dürfen. Meistens konnte ich meine Kinder nur sehen, wenn ich meine Ex-Frau finanziell unterstützt habe – also „Kinder sehen gegen extra Geld!“ Als ich solche Zahlungen einstellte gab es keine Kinder mehr, dafür aber Strafanzeigen!
Nachdem ich ein Dutzend Anzeigen bekommen habe “die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat bisher fast alle Verfahren gegen mich eingestellt” denke ich, meine Ex-Frau erstattet gerne und oft Anzeigen gegen mich, um mir irgend eine Straftat zu unterstellen. Dies entnehme ich ihren Aussagen, die sie gegenüber Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden gemacht hat. Zitat: “Ich bin erst dann zufrieden, wenn der Christian für immer oder zumindest für eine lange Zeit weggeschlossen ist. Dafür lasse ich mir auch gerne irgend etwas einfallen und die Kinder wird er niemals wieder sehen!“
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