Ich lebte mit meiner Verlobten und unserer gemeinsamen fünf Jahre alten Tochter bis zu ihrem plötzlichen Verschwinden
Unsere kleine Familie gestaltete sich von Beginn an sehr problematisch. Die Mutter meines Kindes war von Geburt an mit dem Kind und der Gesamtsituation völlig überfordert, so dass ich den größten Teil des Haushaltes und der Versorgung der Kleinen übernehmen musste. Um nichts hat sie sich gekümmert. Im Gegenteil, sie hat mir diese Aufgaben noch erschwert. Sie sagte sogar dem Kind, dass sie es hassen würde. Meine Tochter weinte daraufhin natürlich bitterlich und ich hatte Mühe, sie zu beruhigen.
Meine Exfrau neigt zu Wutausbrüchen und sie sagte häufig die Unwahrheit. So kamen Andere oft in Schwierigkeiten. Oder es entwickelte sich daraufhin Streit. Sie stiftet auch gerne Unfrieden um im Mittelpunkt zu stehen und um ihre zum Teil kindlichen Ansichten zu überspielen. Ihr Hang zur Unwahrheit brachte sie sogar schon dazu, im Jahre 2002 jemanden Vergewaltigung vorzuwerfen, weil er ihre Liebe nicht passend erwidert hatte. Dieses machte sie zweimal schon. Das zweite Mal brachte sie es sogar zur Anzeige, so dass ein Mann verhaftet und in U-Haft gekommen war. Gott sei dank klärte sich die Sache bei Gericht auf. Meine Ex bekam dafür am 4.3.02 eine Arreststrafe wegen falscher Verdächtigung.
Am 20.10.08 kam es wieder mal dazu, dass mich die Familie ansprach, weil meine Exfrau dort über mich die Unwahrheit erzählte. Es stellte sich überdies heraus, dass sie mich bestahl und mit ihrem kriminellen Exfreund betrog. Ich beschloss daraufhin, bei der Familie meiner Ex ein klärende Gespräche mit ihr zu führen. Diesem entzog sie sich allerdings und verschwand stattdessen mit meiner Tochter spurlos. Ich erfuhr im Folgenden, dass sie rumerzählte, ich würde mein Kind und sie geschlagen haben. Diese Lügen verbreitete sie deswegen auch beim zuständigen Jugendamt, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Durch die Entziehung des Kindes von mir und meiner Familie ist das Kindeswohl stark gefährdet. : Es hat sich bestätigt dass die Mutter wichtige Termine erst nicht eingehalten hat,wie z.B.den Schulanmeldungstermin am 30.10.08. Diesen Termin nahm ich dann wahr und meldete meine Tochter an. Die Mutter entgegen meldete ohne mein Einverständnis meine Tochter daraufhin in eine andere Schule an. Ansonsten kümmerte sie sich um keine Ummeldungen u.s.w. und nahm auch keine Rücksicht darauf, ob meine Tochter durch die Trennung ein Trauma erleidet.
Ich möchte auf Grund der o.g. Tatsachen das alleinige Sorgerecht für meine Tochter M. und die sofortige Herausgabe erwirken. Meine Familie und ich wissen jetzt, dass meine Ex sich mit einer falschen Aussage in einem Frauenhaus versteckt hat. Meine Ex schafft es immer wieder Menschen zu beeinflussen, ihre Unwahrheiten zu glauben. Ich regte aus diesem Grund schon an, dass meine Ex sich einem psychologischen Gutachten stellen soll, da ich stark an ihrer Erziehungsfähigkeit zweifele.Vom nun zuständigen Jugendamt bekommt sie Rückendeckung. Eine Mitarbeiterin den Jugendamtes schreibt z.B.: „Die unterschiedlichen Auffassungen und Meinungen der Eltern sind derzeit unvereinbar. Die Vorwürfe, die die Kindesmutter gegen den Vater erhebt, können momentan nicht verifiziert, auch nicht falsifiziert werden. Um das Kind davor zu schützen, zwischen seinen Eltern hin- und her gezerrt und zerrieben zu werden, wird von hiesiger Seite empfohlen, im Wege der einzweiligen Anordnung Teile des Sorgerechtes auf die Kindesmutter zu überschreiben und zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die medizinische und gesundheitliche Versorgung und das Recht, behördliche Erklärungen für das Kind abzugeben sowie das Recht, Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen. Das Besuchsrecht sollte dem Kindesvater zunächst in begleitender Form durch den Kinderschutzbund gewährt werden, wenn die Kindesmutter ihre Wohnung bezogen hat und insgesamt etwas Ruhe in die Angelegenheit gekommen ist.“
Dass ich damit nicht einverstanden bin, muss ich wohl nicht betonen. Für mich käme das einem Schuldeingeständnis gleich. Nun bekam ich den Beschluss vom Amtsgericht, dass die Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Ich werde beraubt um meine Rechte, mein Fleisch und Blut zu sehen, es zu schützen und zu führen. Seit dem ersten Tag ihres Verschwindens versuchte ich alles um mein Kind wieder zu holen.
Die Zeit spielt nun gegen mich. Die Chancen meine Tochter zurück zu bekommen schwinden mit jedem Tag, und ich kann nichts dagegen tun. Welche Demütigung das Verhalten des Jugendamtes und der Justiz für mich darstellt, ist selbsterklärend. Ich bin unerwünscht! Da die Kindesmutter mit dem Jugendamt gut kooperiert, zählen auch solche Fakten wie Zeugenaussagen nichts mehr. Es scheint keine Rolle zu spielen, ob auch Dritte bezeugen können, dass die Kindesmuter unsere Tochter schlägt und ihrer Mutterrolle in keinster Weise gerecht wird.
Alle Bemühungen meinerseits an diesem Zustand etwas zu ändern, verlaufen im Sand. Es wird von allen Seiten auf Zeit gespielt. Die Entfremdung zwischen Vater und Tochter nimmt somit ihren Lauf, mit voller Unterstützung durch die Behörden. Den Schaden, den meine Tochter nun davon trägt, interessiert niemanden. Ich mache mir die allergrößten Sorgen, wie meine Kleine das alles verkraften soll. Sollte ich sie je wiedersehen, wird die Veränderung in ihrem Verhalten mir gegenüber schon zu erkennen sein. Kann sich das dann je wieder einpendeln? Ich habe Angst! Eine Mutter kann ohne Konsequenzen die bestehenden, festen Lebensumstände nach Jahren zerstören, alle Bindungen zu geliebten Menschen, Orten und Dingen abbrechen. Und ist sie erst mal weg, störe ich als Vater schon nach 2 Monaten das „neue“ Leben der Mutter und meiner Tochter!? Was ist das für eine Welt? Alles nur unter dem Deckmantel des Kindeswohls!?
Jetzt hat sich ein Verfahrenspfleger eingeschaltet, der die Interessen meiner Tochter vertreten soll. Meine Tochter ist der Kindesmutter hilflos ausgeliefert und wird aus Angst das sagen und machen, was die Mutter will. Und gesetzlich geregelte Dinge wie Bindungstoleranz und Kinderrechte spielen keine Rolle. Dieser Verfahrenspfleger rief mich vor drei Monaten an und verlangte, dass ich vorerst keinen Kontakt zu meiner Tochter aufbauen sollte, da ich die Ergebnisse der Diagnostik der Psychologen verfälschen könnte. Der gleiche Mann sagte noch vor dem Gericht, dass er Befürworten würde, dass ein schneller Kontakt zwischen mir und meiner Tochter stattfinden solle.
Um mich aber nun völlig auszuschalten, kommen jetzt auch Vorwürfe in Richtung sexuellem Missbrauch hinzu. Ich soll mich an meiner Tochter vergangen haben, was nicht stimmt. Die Kriminalisierung meiner Person nimmt ihren Lauf. So soll ich nun zu einem Beratungstermin zu einer Anlaufstelle für missbrauchte Kinder in Solingen gehen.
Am 18.08..09 wurde mein Kind eingeschult, leider konnte ich an diesem einmaligen Ereignis nicht teilnehmen, da der Anwalt meiner Ex und meine Ex selbst mir die Auskunft verweigerten, mir Ort und Zeit mitzuteilen.
Ich bin total am Ende meiner Kräfte. Den Kampf um meine geliebte Tochter werde ich aber nicht aufgeben. Auch wenn noch so sehr auf Zeit gespielt wird. Die Liebe eines Vaters zu seinem Kind kann nicht „ausgesessen“ werden. Sie besteht für immer, auch wenn man noch so sehr versucht sie zu unterbinden. Ich habe meiner Tochter im Kreissaal ein Versprechen gegeben, dass ich immer für sie da sein und auf sie aufpassen werde. Zurzeit wird mir das unmöglich gemacht. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Ich bin zwar ohnmächtig aber nicht Tot.
Anmerkung: Jedes Jahr müssen in Deutschland ca. 300.000 Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden. Dabei werden ca. 150.000 Kinder zu Halbwaisen, weil es in Deutschland möglich ist, Vätern den Kontakt zu ihren Kindern zu verwehren. Jede bewußte oder unbewußte Verleugnung oder Ausgrenzung eines Elternteils bedeutet für jedes Kind das Verbot, sich mit einem Teil seines eigenen Selbst auseinandersetzen zu dürfen!






