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illegale Inobhutnahme plus Zwangsbegutachtung - Dringende Anfrage!
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THEMA: illegale Inobhutnahme plus Zwangsbegutachtung - Dringende Anfrage!

illegale Inobhutnahme plus Zwangsbegutachtung - Dringende Anfrage! 17 Apr 2011 14:09 #1

  • Fiete
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Tollwütige Kinderklauer in Berlin!

Moin,
in Berlin, treiben es die Schergen von JA und Justiz mal wieder auf die Spitze!
Am 18.03.2011 morgens um ca.6:30 drangen sie bei der Familie Reimann ein und hinterließen ein Bild der Verwüstung.
Alle 6 Kinder wurden widerrechtlich Entzogen, das jüngste wenige Wochen alt. Der Grund ist, daß die Mutter, Jaqueline, sich seit langem für andere vom Famunrecht Betroffene einsetzt.

Der absolute Hohn ist, daß hinterher ( nachdem dutzende Polizisten wie Berserker gewütet hatten ), die Wohnung fotographiert wurde, um "Beweismittel" zu sammmeln, daß die Lebensumstände der Kinder dort von Unaufgeräumtheit, Schmutz und ähnlichem geprägt wären und deshalb das deutsche "Kindeswohl" in der Familie gefährdet wäre.

Ein ziemlich abartiger "Humor", wie ich meine, zumal ich die Familie persönlich kenne und weiß, daß die Kinder eine fröhliche, gesunde kleine Bande waren, der es ersichtlich sehr gut ging.

Jetzt sollen sie voneinander getrennt werden, da sie zusammen halten, wie Pech und Schwefel und vehement fordern, endlich wieder nach Hause zu kommen.

Hier eine Anfrage von Jaqueline und Gordon, mit weiteren Details ( unten findet Ihr einen Link zu einem Unterstützerschreiben. Bitte druckt Euch das aus, unterschreibt es, sammelt so viele Unterschriften wie Ihr kriegen könnt und schickt es an die Angegebene Adresse zurück, oder scannt es ein und schickt es an die angegebene eMail-Adresse! die Zeit drängt! ):

Wer einen guten Anwalt fürs BVerfG kennt und uns unterstützen möchte, kann den Text als Vorlage zur Anfrage nutzen

Am 18.03.11 wurden unsere Kinder im Alter von 6 Wochen bis 11 Jahre in Obhut genommen. Wir hatten bereits letztes Jahr beim FamG Pankow/Weissensee eine Schutzschrift hinterlegt, die unsere Kinder vor einer Inobhutnahme schützen sollte.
Da die Kinder ohne vorherige Anhörung in Obhut genommen und ein entsprechender Beschluss zur Aufhebung der Schutzschrift des Vorsitzenden der Kammer nicht exisitert, liegt hier – nach meinem Ermessen – Amtsmissbrauch, Vollstreckung gegen Unschuldige und ein grober Verfahrensfehler vor.
Nachdem ich am 19.11.10 dem FamG mitteilte, dass wir uns nicht begutachten lassen - keine Rechtsgrundlage siehe 1BvR683/09 sowie 1BvR2222/01 - erhielten wir ein Schreiben vom 04.02.11 mit den Wortlaut " ... nicht binnen 2 Wochen einen ersten Termin beim beauftragten Gutachter Uhlemann wahrgenommen, so beabsichtigt das Gericht den KE im Wege der Einstweiligen Anordnung die Personensorge für o.g. Kinder zu entziehen ..."
Daraufhin erinnerten wir an unser Recht der Versagung und schrieben an das FamG folgende Worte: " ...Im übrigen verweisen die Unterzeichner auf div. Urteile in bezug auf sog. „Erziehungsfähigkeitsgutachten“.
Falls Ihnen diese nicht vorliegen ... z.B. 1 BvR 2222/01: Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 <378 ff.>; 44, 353 <372 f.>; 65, 1 <41 f.>; 78, 77 <84>; 84, 192 <194 f.>; 89, 69 <82>; vgl. auch Fehnemann, FamRZ 1979, S. 661, 662 f.).
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 <378 f.>; 65, 1 <45 f.>; 89, 69 <82>).
1 BvR 683/09: Ein Zwang zur Durchführung/Teilnahme an einer „Begutachtung“ kann nicht abgeleitet werden vgl. Briesemeister in Jansen, FGG 3. Aufl. 2006 zu §12 RN.13
Da es sich um das sog. „Kindeswohl“ handeln soll, liegt hier wohl ein angenommenes „Vergehen/Versagen“ nach Ihrem §1666 BGB vor.
Da niemand mit lauteren Mitteln uns als Kindeseltern ein Fehlen des Gefahrabwendungswillens und - fähigkeit nachweisen kann, sind entsprechende Massnahmen/Eingriffe zu unterbleiben vgl. Briesemeister in Jansen, FGG 3. Aufl. 2006 zu §12 RN.15. ..."

Und nun - nach der Inohutnahme - halten wir den "Beschluss" in den Händen mit folgendem Wortlaut: " ... Nachdem die KE bislang an der Begutachtung nicht mitgewirkt haben und dafür keine beachtenswerten Gründe vorgelegen haben, kann eine zeitnahe, zielgerichtete Begutachtung und Entscheidung im Hauptsacheverfahren nur bei weiterer Fremdunterbringung der Kinder gewährleistet werden ..."
Die Kinder wurden am Samstag von uns besucht und es ist schwer für uns wieder zu gehen, da sich das "Auf-Wiedersehen-Sagen" als Zerreissprobe darstellt.
Auch unsere Kinder verstehen nicht, dass sie nicht nach Hause dürfen.
Insbesondere der 11-Jährige hat eine klare Auffassung der Kinderrechte und rechtliches Gehör. Da alle Kinder vor Gericht gehört wurden und ausdrücklich den Wunsch äusserten sofort nach Hause zurückkehren zu wollen, fühlen sie sich nun auch unverstanden und vom Rechtssystem verlassen.
Sehen Sie sich in der Lage beim Landesverfassungsgericht die sofortige Herausgabe der Kinder an die KE im Anordnungsverfahren zu erwirken und weitere rechtl. Schritte gegen das Land Berlin – als Arbeitgeber der zust. Richterin – einzuleiten? – Oder trifft es hier eher §839 BGB, da die zust. Richterin im Wege der Einstweiligen Anordnung – trotz Schutzschrift, die ihr lt. Geschäftsverteilungsplan vorliegen muss – entschied, da hier lt. Deutschem Richterbund das Staatshaftungsrecht ausfällt?

Sie erreichen uns per mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
oder per Handy: 0171 - 5200956.
Ich möchte Sie um zeitnahe Mitteilung bitten, da uns die Zeit davonrennt. LG

Jacqueline Reimann-Wilhelm



Dateianhang:

Dateiname: Untersttzerschreiben_Jaqueline.pdf
Dateigröße: 92 KB
Kinder sind nicht unsere Zukunft, sie sind ihre eigene Gegenwart!
Wer dieselbe beschädigt, oder gar zerstört, hat einen Feind: mich!
Letzte Änderung: 17 Apr 2011 14:17 von Fiete.

Aw: illegale Inobhutnahme plus Zwangsbegutachtung - Dringende Anfrage! 18 Apr 2011 23:06 #2

  • Fiete
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  • Beiträge: 352
Hier einige Notizen von Jaqueline selbst dazu und ein paar Links von Birgit, die die Aktion freundlicherweise auf ihrem Blog unterstützt. Es sind auch ein paar Fotos der Kinder dabei und eines ( das ist kein Fake, das ist echt!!! ) welches das Schulbrot der Inobhutnahmestelle für eines der Kinder zeigt.

"Jacqueline Reimann-Wilhelm hat gesagt…

Ich könnte hier noch beliebig weiter ausführen ...

Was ich aber mit Gewissheit sagen kann: Die Schule und der Kinderladen bestätigen, dass es keine Kindswohlgefährdung in unserer Familie gab, die Kinder gut versorgt und sauber gekleidet waren. Die Zusammenarbeit mit den Eltern - um den Bedürfnissen der Kinder Rechnung zu tragen - wurde gelobt.
Das Jugendamt behauptet anderes und lässt unsere Kinder verwahrlosen: zerrissene und "versiffte" Kleidung, Läusebefall mit verfilzten Haaren, fast tgl. neue Verletzungen ... und dies haben wir "nur" bei unseren Kindern zu beobachten.

Was ist mit den zig-tausenden anderen Kindern, die nichtgeliebt in anderen oder gar den gleichen Einrichtungen vor sich hinvegetieren wie in einer "Legebatterie"?!

PFUI!"


leonie-wichmann.blogspot.com/2011/04/das-jugendamt-berlin-mitte-wir-wollen.html

leonie-wichmann.blogspot.com/2011/04/jugendamt-hilfe-die-ankommt-ca-32300.html


Notizen von Jaqueline ( Quelle: www.facebook.com/note.php?note_id=328016334969 ):

"Trennung von Geschwistern als "Bruch" der letzten sozialen Kontakte
von Jacqueline Reimann-Wilhem, Sonntag, 17. April 2011 um 19:09

Am Montag war im Gespräch, dass die Kinder nun ihre Schulen/Kinderladen verlassen sollten. Es entstünden Fahrtkosten von 50,-€ wtl., die das Jug nicht tragen kann?!

Ich verwies klar auf mein Wunsch- und Wahlrecht. Dies entspricht nicht dem Wohle der Kinder; insbesondere nat. unter dem Aspekt, dass sich die Leiterinnen der beiden Institutionen so sehr für uns - auch der Kinder wegen - eingesetzt hatten. Ich forderte das Jug auf den Kindern die letzten sozialen Bezugspersonen zu lassen, da sonst in die anhaltende Retraumatisierung eine erneutes Trennungstrauma laufen würde; dies dürfte einen kaum zu behebenden Schaden bei den Kindern hinterlassen!

Offensichtlich interessiert dies niemanden, denn:

Man hat nun Jeremiah Joey-Dieter, der seit Anbeginn dieser Farce gegenüber der Kinderklaumafia in Ablehnungshaltung verweilte, ohne unser Wissen von seinen Geschwistern getrennt und unser Besuchskontakt mit ihm verwehrt. Somit wird eine Misstrauensbasis zu seinen Eltern geschaffen ...`sie lieben mich nicht, weil sie nur die anderen besuchen`...

Zwar wurde die Trennung ..."die Kinder sollen zur Ruhe kommen" ... angekündigt, aber es gab noch andere Optionen die vorab geprüft und mitgeteilt werden sollten."


"mal ein kurzer morgendlicher eindruck ... 18.03. ab ca. 6:30
von Jacqueline Reimann-Wilhem, Sonntag, 17. April 2011 um 18:48

www.berlin.de/ba-mitte/org/jugendamt/rsd4.html

teamleiterin rademacher hatte ca. 1-2 wochen zuvor eine dienstaufsichtsbeschwerde wegen des ma scherwat von uns auf dem tisch. da liess sie es sich nicht nehmen die inobhutnahme selbst vorzunehmen.

der scherwat - jünger als ich - ist in frühpensionierung gegangen. dies erfuhren wir von der rektorin unserer jungs, die auch eine beschwerde über ihn eingereicht hatte.

da ich natürlich mit der rektorin an einem strang ziehe - sie sieht sich nach eigenen worten vom jug missbraucht - und sie ebenso mit mir, schloss ich mich dieser beschwerde auch an.

diese woche erst bat ich um sachstandsmitteilung, da die zeit schon mehr als überschritten ist, in der hätte reagiert werden müssen.

rademacher - eine person, die sich als "bruce allmächtig" aufführt. bei der inobhutnahme begründete sie mit verwahrloster wohnung; auf mein nachhaken verwies sie auf saubere, trockene wäsche auf dem trockner ... diese wäre nicht zusammengelegt?! - baby versorgen, übernächtigt, 5 kinder bekochen, spielen und haushalt ... ich habe ihr meine meinung diesbzgl. kundgetan. dann behauptete sie, dass die kinder verwahrlost wären. ich habe sie aufstehen lassen und wollte wissen, ob so verwahrlosung aussähe?! - selbst 3 der menschen in grün verneinten dies klar. daraufhin meinte sie "ich muss ihnen nichts begründen; ich bin das jugendamt und nehme die kinder jetzt mit" ... und liess sich von den grünen männlein zuarbeiten ..."



Aus einem Brief an das JA:
"Mitwirkungs-/Informationspflicht des Jug
von Jacqueline Reimann-Wilhem, Freitag, 15. April 2011 um 12:35

Werte Frau Birner,



bereits am 11.04. fand die Helferkonferenz statt. Bis dato haben wir von Ihnen kein Protokoll erhalten und bitten um umgehende Abhilfe.



Desweiteren bemängeln wir den fehlenden Informationsfluss. Wir erhielten keine Rückmeldung über die weitere Gestaltung der 2 x wtl. stattfindenden Umgangskontakte mit den Kindern, wie im Gespräch erörtert.



Sie wissen um meine Gehbehinderung und dass der 1-stündige Fussmarsch - mit den anschliessenden gravierenden Schmerzen - zur Einrichtung mich daran hindert, spielerisch mit den Kindern den Umgangskontakt zu gestalten.

Es ist für sie nicht schön, wenn ihre Mama die ganze Zeit sitzt, um sich zu schonen. Kinder sind agil und wollen/müssen sich bewegen.



Zudem bitte ich um Mitteilung, wer für die Erstattung der Fahrtkosten - wtl. 24,- € - zuständig ist.

Immerhin erhalten wir keine Leistung zum Lebensunterhalt für die beiden Kinder im elterlichen Haushalt, da hier die ARGE lediglich eine Mitteilung erhielt, dass alle Kinder fremduntergebracht wären."




"Kürzung wegen Inobhutnahme
von Jacqueline Reimann-Wilhem, Montag, 4. April 2011 um 08:56

Eine Frage ... Seit der Inobhutnahme der Kids ist mein Mann krankgeschrieben. Nun hat das Jug letzte Woche auch eine "Meldung" ans Jobcenter gemacht und wir erhalten keine Leistungen mehr. Heute ist der Gerichtstermin und wir stehen vor einem finanziellen Fiasko.

Da Gordon selbst seinen Lebensunterhalt aus Einkommen bestreiten kann und die Kids nicht eingerechnet werden könnte es sich bald um das Fiasko nicht bezahlbarere laufender Verbindlichkeiten - Wohnung, Strom, Gas - handeln.

Ist bei einer kurzfristigen Inobhutnahme die Kürzung rechtens?

Mir wurde gesagt, dass dies bei dem vorläufigen Charakter einer Inobhutnahme nicht so ist."
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