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Der Großvater, die Großmutter
das war für viele Generationen etwas verlässliches

grosseltern200Die waren fürs Märchenerzählen, fürs Lesenlernen und fürs Verwöhnen zuständig, für all das, was die Eltern nicht taten, weil sie aus den Kindern vernünftige Erwachsene machen wollten. Dabei haben sie ihren Enkelkindern ein Gefühl für die Herkunft, für die eigenen Wurzeln und für die Vergänglichkeit vermittelt. Doch wie viele Kinder sind heute noch bei ihren Grosseltern? Wie viele haben überhaupt noch zwei Grosseltern paare? Wie halten es die allein erziehenden Eltern im Fall einer Trennung mit den Grosseltern, wenn doch der Umgang mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin so schwer wird? Wird die Zahl der Grosseltern dann parallel zu der der Eltern halbiert? In der Tat: Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Grosseltern oft genug mit abgespalten. Der Grund: Sie sind dem allein erziehenden Elternteil lästig, erinnern an den Ex-Partner. Und wenn die Altvorderen dann auch noch ihren eigenen Kopf haben, bei der Erziehung des Kindes mitreden wollen, bekommen sie die Enkelkinder nicht mehr zu sehen.

Rechtlich ist das unzulässig!
Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Grosseltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Grosseltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Grosseltern braucht. So stehen Grosseltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da.

Wollt Ihr Eure persönliche Geschichte veröffentlichen?
Wir suchen Betroffene Großeltern, die über ihren Fall berichten möchten. Ihr  könnt uns Eure Geschichte über das Kontaktformular oder per E-Mail schicken, damit wir sie veröffentlichen. Wir möchten ein breites Sortiment an Erfahrungen ins Netz stellen damit die Betroffenen wissen: wir sind nicht allein. Somit wagen wir einen Schritt in Richtung Aufdeckung, der Menschenrechtsverletzung in unserem Land.

Wir sind Großeltern, die ihre Enkelkinder nicht sehen dürfen.

grosselternDie Trennung der Eltern und der Schulanfang des Enkelsohn fielen praktisch zusammen. Durch die ständigen Auseinandersetzungen der Eltern wurden die Kinder traumatisiert und der Enkelsohn bekam Schulschwierigkeiten. Es folgte durch das Jugendamt eine Reihe von ärztlichen und psychologischen Untersuchungen. Die Ärzte diagnostizierten ADS/ADHS, eine Verhaltungsstörung. Das Jugendamt ordnete die Unterbringung in einer heilpädagogischen Anstalt an. Wir misstrauten dem Urteil und sprachen uns insbesondere gegen die Heimunterbringung aus. Dann machten wir unter Mithilfe des Schwiegersohns/Sohn die Einrichtung ausfindig und besuchten den Enkelsohn dort. Im Anschluss sprachen wir ebenfalls persönlich mit dem Jugendamt. Dafür werden wir von unserer eigenen Tochter/Schwiegertochter mit Kindesentzug bestraft. Sie behauptete sogar, dass wir die Enkelkinder misshandeln würden.

Wir suchten einen Fachanwalt auf und ließen uns beraten. Der übliche Weg führt übers Gericht und man muss ein Umgangsrecht einklagen. Die Kosten dafür belaufen sich auf bis zu 6000 Euro. Dieses ist für uns Großeltern mit kleiner Rente eine überaus kostspielige und vor allem fast aussichtslose Sache. Selbst wenn man erfolgreich ist, steht man am Ende nur mit einem wertlosen Stück Papier da. Bestes Beispiel ist unser Schwiegersohn/Sohn, der mittlerweile seit acht Jahren durch alle Instanzen klagt und die Gerichte nichts gegen eine Umgangsvereitelnde Mutter ausrichten wollen. Vom Jugendamt haben wir auch keine Hilfe bekommen, die haben uns nicht einen Moment für ernst genommen. Damit machen sich Gerichte und Jugendämter zu Komplizen von uneinsichtigen Müttern, die seelische Gewalt gegen ihre Kinder ausüben.

Unseren Enkelsohn haben wir das letzte Mal 2003 in der Einrichtung des Jugendamtes gesehen. Die Enkeltochter konnten wir jederzeit beim Schwiegersohn/Sohn aufsuchen oder er besuchte uns, wenn er Umgang hatte. Dieses war aber nicht so oft möglich, da 350 km zwischen uns liegen. Im Sommer 2007 zog unsere Tochter/Schwiegertochter von NRW nach Bayern um bevorstehende Ungänge zwischen Vater und Sohn wieder zu vereiteln. Seitdem hat unser Schwiegersohn/Sohn keines seiner Kinder wieder gesehen und wir damit ebenso nicht.

Eine längere Aussetzung des Besuchsrechts kann sich negativ auf die emotionale Bindung der Kinder zum entfernt lebenden Elternteil, sowie auf die anderen familiären Beziehungen auswirken. Darüber haben wir viel im Internet gelesen: Immer öfter kommt es vor, dass ein Kind keinen Kontakt zum Vater/Mutter, oder den Großeltern wünscht. Hierbei sind die Gründe für die Weigerung sehr genau zu hinterfragen; ob z.B. PAS (Parental Alienation Syndrome) vorliegt. Damit die Kinder nicht zum anderen Elternteil zurück wollen, wird ihnen vom verbleibenden Elternteil eine Gehirnwäsche verpasst. Auch unsere Enkelkinder leiden an PAS, weil sie als Instrument und Streitobjekt bei Austragung von Konflikten gegen den geschiedenen Ehepartner und uns Großeltern missbraucht werden. Wir haben uns mit der Situation abgefunden und gelernt, damit zu leben. Irgendwann muss man aufhören in alten Wunden zu wühlen, das macht auf Dauer krank. Trotzdem geben wir die Hoffnung nicht auf, unsere Enkelkinder eines Tages in die Arme schließen zu können.


Anmerkung der Redaktion:
Wir wünschen euch viel Erfolg. Denn alle Kinder haben ein Menschenrecht auf die gelebte Beziehung zu Vater, Mutter und Großeltern!