Vater bleibt Vater - auch nach einer Trennung oder Scheidung. Allerdings haben Väter es oft sehr schwer, sich weiter um ihr Kind zu kümmern, wenn die Mutter das nicht will.
In Ketzin und Oldenburg stehen Deutschlands einzige Männerhäuser, wo Opfer von Gewalt Zuflucht finden und auch ihre Kinder mitbringen können. Während Gewalt gegen Frauen ein viel beachtetes Thema ist, führen Männer, die zu Opfern werden, in der Regel ein Schattendasein. Dass häusliche Gewalt an Kindern und Männern auch durch einen großen Anteil von Frauen ausgeht, beweisen Studien, die leider zu gerne übersehen werden. Frau muss einfach auf ihren Opfersockel verbleiben und deshalb muss der Mann mit aller Gewalt als ewiger Täter erhalten. Das Thema wird jedoch eher totgeschwiegen, da es den meisten Männern peinlich ist und sie Angst haben ausgelacht zu werden.363 Frauenhäusern (mit staatlicher Förderung) stehen zwei Männerhäuser (ohne Förderung) gegenüber.
Videolink: Letzter-Ausweg-Männerhaus
Was können Sie tun um sich zu wehren?
- Strafanzeige erstatten: Häusliche Gewalt ist eine Straftat. Sie können bei jeder Polizeidienststelle eine Strafanzeige erstatten.
- Verletzungen: Wenn Sie verletzt sind, lassen Sie sich ärztlich versorgen und ihre Verletzungen dokumentieren.
- Antrag auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz: Einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz können sie bei jedem Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall stellen.
Die Familiengemeinschaften nach dem Gleichstellungsmodell
Eine Familiengemeinschaft wird zwischen Eltern und ihren eigenen minderjährigen Kindern gebildet, je für sich und gemeinsam mit dem anderen Elternteil. Jedes Kind/Jeder Elternteil hat einen Grundrechtsanspruch auf die Festlegung und Ausgestaltung seiner Familiengemeinschaft und zwar in der gleichen Art und Weise wie das andere Elternteil.
Das Familienleben entsteht zwischen den Familienangehörigen aus dem Zusammenleben in der Familiengemeinschaft. Eltern praktizieren ihr Familienleben in der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft mit ihren Kindern durch gegenseitigen Beistand und gegenseitige Rücksicht.
"Eine kinderrechtsorientierte Lösung" gehört zu einer Erhaltungsphilosophie. Das Rechtsverhältnis entsteht zwischen dem "Kind und seinen beiden leiblichen Elternteilen". DAS FAMILIENWOHL STEHT IM MITTELPUNKT! Die Elternrechte werden von der ENTSTEHUNG bis zum ERHALT gefordert und gefördert. Es wird für den Erhalt der Familiengemeinschaften und die Ausübung von Familienleben (väterlicher- und mütterlicherseits), aus der Position des Kindes, als Rechtssubjekt gekämpft.
Zur Umsetzung von kinderrechtorientierten Lösungen sollen die natürlichen Grundrechte von Kindern im Grundgesetz verankert werden. Vor allem werden die Subjektstellung von Kinderrechten und die Wirkung auf die Lebensbedingungen in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen relevant. In diesen bedeutet das „Mehr“ an Freiheit für den einen Grundrechtsträger zugleich ein „Weniger“ für den anderen. Diese Subjektstellung gewährleistet auch die Gleichstellung der Eltern gegenüber dem Kind.
Das Gleichstellungsmodell ist ein modernes Rechtssystem für Familien in der das Gleichgewicht in einer Gesellschaft angestrebt wird, zunächst in der deutschen Gesellschaft angewendet. Die fünf Axiome des Gleichstellungsmodells bilden einen Maßstab für eine kindesrechtsorientierte und mehr Elternverantwortung fordernde Elternrechte-Konzeption. Die Anwendung des Gleichstellungsmodells wird nach dem Maßstab „Kindeswohl fördernd“ realisiert.
2011 über 64.000 neue Beschwerden in Straßburg eingetroffen
Im vergangenen Jahr seien 64.500 neue Beschwerden eingetroffen, teilte der Präsident des Gerichts, Nicolas Bratza, am Donnerstag vor Journalisten mit. Im Vergleich zum Jahr 2010 war dies ein Anstieg um gut zehn Prozent. Der Berg von anhängigen Klagen ist damit Bratza zufolge auf rund 151.600 angewachsen. Insgesamt habe der Gerichtshof im vergangenen Jahr rund 1160 Urteile gefällt.
Deutschland wurde 31 Mal wegen Grundrechtsverletzungen gerügt. Für Aufsehen sorgte vor allem ein Urteil, das einem unverheirateten Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind einräumte. Außerdem rügten die Straßburger Richter die fünf Tage dauernde Ingewahrsamnahme von zwei jungen Männern im Vorfeld der Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007. Das Gericht gab ferner einer Altenpflegerin Recht, die gekündigt worden war, weil sie öffentlich Misstände in einem Berliner Altersheim kritisiert hatte. Quelle: 123recht.net







