Liegt hier Anstiftung zu schweren Straftaten vor?
Ein betroffener Vater erhebt schwere Vorwürfe gegen eine Familienrechtsanwältin aus München und unterfüttert diese Anschuldigungen mit Zitaten, die von ihr stammen sollen.
Mal vorausgesetzt, daß diese Zitate stimmen, muß man sich wirklich fragen, ob die RAin hier, möglw. in Gemeinschaft weiteren Mitwirkenden, zu schweren Straftaten aufruft.
Sie selbst gibt auf ihrer Seite an, eng mit dem VAMv und weiteren Beratungsorganisationen, welche ja oft gegen Familien und Kinder agieren, vernetzt zu sein und zu kooperieren. Beispielsweise bezieht sie sich in ihrem Vortrag ( s.u. ) auch ausdrücklich auf den als väterfeindlich bekannten deutschen Juristinnenbund.
Auf der Seite des betroffenen Vaters ist auch eine Audiodatei verlinkt, die einen längeren Vortrag dieser RAin enthält, die auch anderer Stelle schon explizit geäußert hat, gegen die grundsätzlich im Grundgesetz verankerte gemeinsame elterliche Sorge zu sein. Auch eine "Schutzschrift" gegen die gemeinsame Sorge schlägt sie offen vor.
Ansonsten empfiehlt sie Totschlagsargumente zu benutzen und gibt zu, das auch selbst schon getan zu haben, bspw. einfach undifferenziert zu behaupten, es gäbe keine Kommunikationsbasis zwischen den Eltern. Oder daß die alleinerziehungswillige Mutter einfach mit dem Kind wegziehen sollte.
Sie propagiert die Meinung, daß Väter per se für ein Kind nicht wichtig sind.
Die erhobenen Anwürfe sind schwerwiegend, man muß also davon ausgehen, daß jetzt möglw. ein juristisches Hick-Hack um die Seite recht wahrscheinlich ist.
Die Dame scheint ja eine durchaus "renommierte Juristin" zu sein.
Es ist v.dh. sehr zu empfehlen, sich die Seite möglichst bald anzuschauen, am besten sie auch herunterzuladen, auch die Audiodatei, um zu verhindern, daß man sie u.U. gar nicht mehr betrachten/anhören kann.
Vermutlich handelt es sich hier nicht um einen bedauerlichen Einzelfall, sondern entspricht in den entsprechenden Kreisen eher der Regel. Jedenfalls sind Väter-für-Gerechtigkeit.de dutzende, wenn nicht hunderte Vorgänge bekannt, die diese Vermutung sehr nahe legen.
Die meisten Väter, die mit der Mutter die gemeinsame Sorge erklärt haben, bestätigen ganz klar, daß das Jugendamt und Beratungsstellen, gegen geltendes Recht, dringend von der gemeinsamen Sorge abraten.
Update: Der betroffene Vater hat in einer E-Mail selbst die Justiz, die Presse und zahlreiche involvierte und möglw. interessierte Personen von der Existenz seiner Webseite und der Audiodatei, sowie einer Strafanzeige gegen die Anwältin und mögl. weitere Personen unterrichtet
Update 2: selbst die grundsätzlich väterfeindliche sog. "Mütterlobby" ( ein neuer und recht radikaler Verein ) lässt ihre bis dato Helfershelferinnen Strasser und Gstettenbauer jetzt fallen und greift sie sogar an. Das freut uns, könnte es doch als eine Art "Friedensangebot" aufgefasst werden! Siehe unser Diskussionsbeitrag im Forum
Zivilprozessordnung - Novellierung des Familienverfahrensgesetzes (§ 158 Verfahrensbeistand) vom 11.11.2012
Text der Petition
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegen den Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) einen Befangenheitsantrag bzw. Ablehnungantrag stellen zu können wie gegen den Richter (§§ 6 FamFG, 42 ZPO) und Sachverständigen (§ 406 ZPO) im Familiengerichtsverfahren.
Begründung
In § 158 FamFG wurde die Möglichkeit des Richters normiert, einen Verfahrensbeistand des Kindes zu bestellen. Dieser "kann" vom Richter auch wieder entpflichtet werden, wenn das Kind adäquat anwaltlich vertreten ist. Tatsächlich ist es so, dass das Kind auch dann einen Verfahrensbeistand bekommt, wenn die Eltern anwaltlich vertreten sind. Beauftragt ein Elternteil einen Anwalt ausschließlich für das Kind, liegt es alleinig im Ermessen des Richters, ob der Verfahrensbeistand entpflichtet wird. Eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistands gibt es nicht.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Verfahrensbeistand im Verfahren eine gesichertere Position hat als der Richter und der Sachverständige. Im Übrigen ist es häufig so, dass der Verfahrensbeistand nicht tatsächlich die Interessen des Kindes, für das er bestellt wurde, vertritt, sondern die Interessen eines der übrigen Beteiligten im Verfahren vertritt, zum Beispiel eines der Elternteile oder des Jugendamts.
Demnach bedarf es der Möglichkeit, auch gegen einen Verfahrensbeistand Rechtsmittel einlegen zu können, zumindest in Form eines Befangenheitsantrags wie es ihn auch gegenüber Sachverständigen (Gutachtern) gibt.
Österreichische Genderisten im Wahn!
Die folgende Meldung erreichte uns soeben vom Verein "Kindergefühle.at":
"Kinderfreunde für Prinzessinnen-Verbot
Kein Witz!
Genderwahnsinn schon bei Kindern, sind die denn narrisch? Die Kinderfreunde Oberösterreich fordern jetzt im Fasching ein Prinzessinnen- Verbot für Mädchen. Sogar eine Plakatkampagne wurde gestartet.
Kein Faschingsschmäh ist der Vorschlag eines "Pink-Verbots" der SPÖ-nahen Kinderfreunde. Sie wollen die üblichen, geschlechtertypischen Kostümierungen verbieten und fordern die Eltern auf, den Verkleidungswunsch ihrer Kinder zu hinterfragen.
"In die Rolle der Prinzessin schlüpfen Mädchen im Alltag oft genug und Buben erleben sich ohnehin meist als wilde Kerle", rechtfertigt Kristina Botka von den Roten Falken (Teilorganisation der Kinderfreunde) die Kampagne. Bereits vor Weihnachten hatte die Organisation versucht, die "alltägliche Pinkifizierung" der Kinderzimmer zu stoppen, forderte geschlechtsneutrale Geschenke.
Antonia Gantner"
Nachzulesen auch auf News.at
Also sollen die Kinder sich nicht mehr als Prinzessinnen, Piraten, Räuber, Geishas o.ä. verkleiden dürfen. man will den Jungen und Mädchen offenbar möglichst effektiv verbieten, überhaupt Jungen oder Mädchen zu sein.
Das ist mehr als nur blödsinig, das ist krank!
Nicht mit uns!
Nur um gar nicht erst Zweifel aufkommen zu lassen:
Väter-für-Gerechtigkeit.de ist ein Zusammenschluss von Feminismus/Genderismus/Mutterkreuzideologie geschädigter Väter, der sich grundsätzlich gegen jede Form geschlechtspezifischer Diffamierung/Diskriminierung/Kriminalisierung/Psychiatrisierung klar und deutlich ausspricht und für Kinder und alle weiteren Familienmitglieder eintritt.
Wer Kinder, Familien, Männer, Frauen, Mütter, Väter aufgrund ihres Geschlechts, oder weil es sie schon seit Menschengedenken gibt ( genderistisches Schimpfwort: "traditionell" ), schlecht machen, abschaffen, zwangsumerziehen will, muß mit unserer Kritik rechnen. Wer Kinder als abzuschöpfende Humanressource ( siehe auch hier ) mißbraucht, oder als Rockzipfelprofiteur Staatsgelder für männerfeindliche Zwecke absahnt, bekommt es mit uns zu tun.
Als am 31. Januar der vom BverfG beschlossene Übergangszustand im Familienrecht ( vorläufige Außerkraftsetzung/Nichtanwendung des §1626a BGB, seit 21.07.2010 ) zugunsten eines noch verschlimmbesserten, rechtsfeindlichen Status quo ante beendet wurde, zündete etwa zeitgleich die zweite Stufe ( wieder im "Stern", einem als "Tittenblatt" verschrieenden Boulevardmagazin ) der auf "Twitter" gestarteten Rakete zur Einnebelung der Republik mit üblen Parolen, um sachliche Debatten, kritischen Dialog, jedes offene Gespräch zum Thema unmöglich zu machen. Dieser Akt verzweifelten Rundumgedresches war allerdings zu erwarten. Kampfstichworte, wie schon immer: "(ausschließlich männlicher) Sexismus", "Männer sind Schweine", "Väter sind Täter", "Frauen und Kinder sind immer ein Gesamtopfer ( natürlich "der Männer" )", "Gewalt ist männlich" u.s.w..








