Erneut Vater im Hungerstreik!
Folgende eilige Anfragen erreichten uns soeben über eine E-Mail-Liste:
"wenn Sie diesen Brief lesen, habe ich wahrscheinlich mit meiner Protestaktion längst begonnen.
Es bleibt mir aber keine andere Wahl.
Ab dem 03.02.2013 Vormittag habe ich vor dem Rostocker Gericht ( in der Zochstraße) meinen Hungerstreik begonnen.
Die Trennung nutzte meine Frau dazu, alles, was das deutsche Rechtsystem hergibt, gegen mich aufzufahren (eins nach dem anderen):
meine Rechte wurden beschnitten,
meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt,
mein Eigentum genommen,
meine Arbeitskraft abgeschöpft.
Da mir der Gerichtsvollzieher weniger im nächsten Monat lässt, als meine Miete in Januar war, ist es besser, wenn ich mit dem Hungern jetzt schon anfange.
Jetzt mein eigentliches anliegen:
- Ich würde mich über (viel) Besuch freuen.
- Kann jemand ein mobiles Klo besorgen? (=Elementarsorgen)
- Vielleicht einen Brenner, der warm hält?
- Ich habe einen Sony Ericsson XPERIA: hat jemand, der vielleicht vorbeikommen kann, eine Zweitbatterie, oder ein Ladekabel?
- da die meisten nicht aus der Region sind, bitte ich Euch diesen Mail weiterzuschicken.
Vielen Dank für das Lesen meiner Zeilen
Dr. med. univ. Árpád Dávid
Hintergrund: Oberarzt der Kardiologie (Klinikum Südstadt Rostock) mit 4 Jungs, von denen zwei nur bei Papa, einer bei beiden und einer nur bei Mama bleiben wollte."
Zweite Mail ( Auszug ):
"Gesucht werden im Moment:
- Schlafsack
- Thermohose
- überregionale Medienkontakte
- LADEKABEL für sein Handy (Sony Ericsson XPERIA) - vorbeigehen und in angrenzender Kneipe laden!
Wer ist aus der Gegend oder kennt dort Leute und kann diese zur Hilfe ansprechen?
Die Aktion wird auch bereits kräftig in Facebook verbreitet."
Kontakt kann hergestellt werden über:
http://gleichmass.wordpress.com/2013/02/04/hungerstreik-in-rostock-unterstutzungsaufruf/
( unter dem Link findet Ihr auch eine weitere, etwas detailliertere Beschreibung der akuten Vorgänge zum Fall )
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz
Zu der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es ist gesellschaftliche Realität, dass die Lebensmodelle und familiären Strukturen heutzutage bunter und vielfältiger sind, als dies noch vor 30 Jahren der Fall war. Realität ist auch, dass Kinder in bestehende Ehen hineingeboren werden, deren leiblicher Vater nicht der Ehemann ist. Der Gesetzgeber von heute muss sich den gesellschaftlichen Realitäten stellen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte des leiblichen Vaters gestärkt, Umgang mit seinem Kind zu bekommen.
Der Ehemann gilt als rechtlicher Vater, auch wenn die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder von einem anderen gezeugt wurden. Der leibliche Vater bleibt oftmals außen vor und wird als potenzielle Gefährdung des Familienfriedens gesehen. Faktisch kann die Mutter derzeit dem leiblichen Vater den Umgang mit seinem Kind verwehren. Kinder brauchen aber auch Umgang mit ihrem leiblichen Vater. Die Neuregelungen sehen daher vor, dass der leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind dann erhält, wenn er ein nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und wenn der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.
Gießen | Ist eine Erziehung im Dienste des Kindeswohls in einer Familie nicht möglich, so hat diese gemäß § 27 ff. des VIII. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“, die das Jugendamt zu gewähren hat. Nutznießer dieser „Hilfen“ sind aber oftmals nicht die betroffenen Kinder und deren Familien, sondern die von den Kommunen beauftragten Freien Träger.
Es ist evtl. kein Zufall, dass engagierte Vertreter dieser Träger in allen etablierten Parteien mitwirken, dort ihre Erfahrung einbringen und sich mit ihnen in die Stadt- und Kreisparlamente wählen lassen. Ihr Fachwissen nutzen die Parteien zum Wohle des Volkes, indem sie die verdienten und verdienenden Experten nach ihrer Wahl in die Jugendhilfeausschüsse der Kommunen entsenden. So ist es inzwischen keine Seltenheit, dass Funktionäre Freier Träger sich in den Jugendhilfeausschüssen Hilfemaßnahmen selbst bewilligen. Eine Interessenkollision ist dabei selbstverständlich ausgeschlossen: Fast alle Freien Träger sind gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. gGmbH).
Der Auftragserteilung geht häufig ein anonymer Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung voraus: ein böser Bekannter, ein gekränkter Ehepartner oder auch nur ein sensibler Nachbar, der sich in dieser Angelegenheit auf den Plan gerufen sieht – oder dies nur vorgibt. Allerdings werden Jugendämter auch in üblichen Sorgerechts¬streitigkeiten auf den Plan gerufen. Das entwickelt dann meist eine Eigendynamik, die dazu führt, dass die betroffenen Familien unter Druck einen Antrag nach § 27 ff SGB VIII unterzeichnen, weil man ihnen droht, das Sorgerecht entziehen zu lassen. Eine Sozialpädagogische Familienhilfe wird damit in der Familie installiert, und der Weg ist oft vorgezeichnet: Die Lukrativität der Hilfemaßnahmen geht soweit, dass viele der Träger fortgesetzt in ihren Berichten darauf hinarbeiten, dass die Hilfen verlängert werden:
Der Träger empfiehlt, die Familie beantragt, das Jugendamt genehmigt, der Träger verdient; sonst kommen die Kinder weg. Diese Zusammenhänge will der vorliegende Artikel anhand konkreter Beispiele illustrieren.
Weiterlesen: Gießener Zeitung
Update: Der Artikel wurde aus der Giessener Zeitung, unter Angabe für uns nicht nachvollziehbarer Gründe, entfernt ( angeblich bezieht er sich auf ein "schwebendes Verfahren", was die Autorin allerdings ausdrücklich bestreitet ).
Deshalb zum gesamten Artikel erstmal bitte hier entlang
Update 2: Es spielt sich mittlerweile ein bizarrer Krimi um den Artikel von A. Jacob ab. Hier ein Artikel, wiederum in der Giessener Zeitung in dem Prof. Dr. Aris Christidis zu den unglaublichen Vorgängen Stellung nimmt. Väter-für-Gerechtigkeit.de hat den Text gesichert, um einem wiederholten "Maulkorbversuch" vorzubeugen.
Update 3: Auch der Artikel von Prof. Dr. Aris Christidis wurde von der GZ vom Netz genommen. Bezeichnenderweise wurde der Professor auch gleich aus der Autorenliste der Zeitung gelöscht, resp. für den öffentlichen Zugriff gesperrt. Die Autorin des o.a. Beitrags hat auch noch eine kurze Stellungnahme zu dem Einschüchterungsversuch durch die "Stabsstelle Recht des LKr Giessen" verfasst. Wir gehen vorsichtshalber davon aus, daß auch die vermutlich nicht lange stehen bleiben wird und veröffentlichen sie, genau wie den Artikel des Professors ("Von Kindeswohl, Händlern und Handlangern" ), mit der freundlichen Genehmigung der beiden Autoren, deshalb gleich im Volltext ( siehe unten ).
Hier zur Stellungnahme des Webseitenbetreibers ( "Sozialenergie" ) zu dem bereits erfolgten Einschüchterungsversuch
Hier der Artikel von Prof. Dr. Aris Christidis:
Er soll nun psychatrisiert werden und in der Anstalt verschwinden!
Noch vor Prozessbeginn aktive Stimmungs-mache durch Pressestelle und Nürnberger Nachrichten - ohne mit dem Vater gesprochen zu haben.
Es ist das übliche Prozedere, die Eltern trennen sich, ein Elternteil vereitelt den Umgang mit dem gemeinsamen Kind.
Bald bestimmen nicht mehr Fakten und Beweise die Familiengerichtliche Auseinandersetzung. Nicht beweisbare Behauptungen der Mutter bzw. der Rechtsvertretung werden Grundlage zu Beschlüssen. Der Vater erhält nur noch Umgang unter Aufsicht für kurze Zeit. Gewaltbereitschaft ist einem Polizisten auch nachvollziehbar unterstellbar, schließlich ist er vom Staat in der Anwendung von Gewalt ausgebildet worden.
Der damals aktive Kriminalbeamte versteht die Welt nicht mehr. Grundlage seiner Arbeit ist das Ermitteln von Tatsachen und sichern von Beweisen. Bei der Nürnberger FamilienJustiz erhält er Beschlüsse, die auf Hörensagen und unbeweisbaren Behauptungen beruhen. Letzlich bricht er mit seinem Arbeitgeber. Er wird laut. Zu laut.
Die Nürnberger Justiz sieht sich seit langem dem Vorwurf ausgesetzt, nicht auf den Sachvorträge der einen oder anderen Partei einzugehen, regelrecht am Thema vorbeizuschreiben. Juristen sprechen dann von "Die Sache der dienstlichen Verfügung zu entziehen", einer strafbewehrten Tat. Und immer wieder steht im Raum, RichterInnen würden unrichtige Urkunden erstellen, in dem sie die Unwahrheit als Tatsache bezeichnen und zur Grundlage von Beschlüssen machen. Diese Beschlüsse werden in Folgeverfahren nicht mehr geprüft und wieder als Grundlage für Beschlüsse verwendet. Auch diese Tat ist ist strafbewehrt.







