Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) setzt sich für die Rechte leiblicher Väter ein
Die Entscheidung deutscher Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtige nicht das Wohl des Kindes, hieß es in einem Urteil der Straßburger Richter von 21.12.2010 in Straßburg.Geklagt hatte ein abgewiesener Asylant aus Nigeria, der aus einer zweijährigen Beziehung mit einer verheirateten Deutschen zwei Kinder hat, jedoch nie eine Verbindung mit ihnen aufgebaut hat. Die Frau zieht die Kinder mit ihrem Ehemann auf, der auch rechtlich deren Vater ist. Das Paar hat alle Bitten des biologischen Vaters abgelehnt, seine Kinder zu treffen.
Auch deutsche Gerichte haben so entschieden, mit dem Argument, der Vater habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und erfülle nicht die Voraussetzungen, um als enge Bezugsperson zu gelten. Diese Entscheidung habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt und sei deshalb ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Menschenrechtskonvention, befanden die Straßburger Richter.
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