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Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht unverheirateter Väter

bundesverfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, hieß es nun (Az.: 1 BvR 420/09).

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Der Vater und die Mutter des Jungen hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde ein.



Kommentare  

 
+1 #1 Fiete 2010-08-03 15:11
Wer wartet, verliert, denn die Verschlimmbesserung wird kommen!
Schwesterwelleprtei streitet sich noch um garnix ( Mehrheit ) oder Überhauptnix ( Femifaschistin D. Bär ). Alle anderen sabbeln indifferent durcheinander.
Das Vakuum herrscht jetzt!!!
Dadurch ist den wenigen Richtern, die sich für das Kind einsetzen wollen, vorläufig die Möglichkeit dazu gegeben!
Das Vetorecht der Mutter ist gekippt. Das Urteil in Kraft!
Anträge raus!!! Jetzt!!!
Wenn der Mutter erstmal ein Zwangsgeld angedroht wird, da sie die Unterhaltspflicht ( z,B. durch Boykott des Umgangs zwischen Kind und sorgeberechtigtem Vater ) verletzt, wird sich deren Mütchen schon abkühlen.
Darum geht es!
Logisch, daß RA(innen), JA-MA, SV-GA, VAMV, u.s.w. wütend gegenankrakehlen, es geht ja um deren Kohle und Kostenstellen, aber egal.
Denkt an Eure Kinder!
SR-Antrag jetzt!!!
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+1 #2 Gerald Emmermann 2010-08-04 16:01
Was für ein Fortschritt!

Es war doch klar:
Nach der Zaunegger-Entscheidung des EuGHMR war der 1626a BGB "verbrannt".
Denn wenn seine Anwendung im Fall Zaunegger zu Menschenrechtsverlet zungen führt, kann sie nicht im Hinblick auf andere Väter verfassungskonform sein.
Innerstaatliche Regelungen können vor der Verfassung keinen Bestand haben, wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen!
Dieser Gedanke scheint manchem Familiengericht und manchem Rechtsanwalt unverständlich zu sein. Denn trotz des Vorliegens der Entscheidung des EuGHMR aus 2009 wurde in rechtlich offensichtlich unhaltbarer Weise argumentiert, der 1626a gelte weiterhin, solange legislativ nichts geändert würde.

Man nahm also Menschenrechtsverlet zungen vorsätzlich in Kauf....

weiterlesen:
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/
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-1 #3 Bernd1 2010-08-16 19:51
Hallo
Habe zwei Kinder und meine große Tochter wohnt bei mir und das war schon ein harter Kampf. Leider habe ich für alle beide kein Sorgerecht und ich habe es auch schon versucht einzuklagen,es wurde ohne Verhandlung abgelehnt.
Nun hoffe ich das mir das neue Urteil weiterhelfen wird.
Aber leider weiß ich nicht recht wie ich den Antrag beim Familiengericht formulieren soll.
Könnt Ihr mir vielleicht mit ein paar Tipps unter die Arme greifen?
Ich wäre euch für jeden Tipp dankbar. Danke
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-1 #4 Fiete 2010-08-17 12:18
Hallo Bernd,
Es gibt im Netz verschiedene Vorlagen für SR-Anträge. Einen haben wir im Forum. Registriere Dich doch einfach und schaue ihn Dir mal an.

Gruß........Fiete
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0 #5 Ralf 2011-04-11 15:28
Sorgerecht bleibt wie es ist!
Die Mutter meiner Tochter behält das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren und sie kann mit meiner Tochter machen was sie will.
Das tollste ist, das Jugendamt sieht das genau so und gibt der Mutter einen Freifahrtschein.
Meine Tochter 6 Jahre hängt sehr an mir und möchte gern zu mir nur die Mutter hat immer andere ausreden um sie mir nicht geben zu müssen. Hat selbst noch einen Säugling bekommen und kommt mit meiner Tochter nicht mehr klar. Das schlimmste ist die schiebt sie in die Zychoklinik ab und ich kann nichts dagegen machen. Das Jugendamt findet das in Ordnung und ich habe keine Handhabe dagegen.
Wer kann mir jemanden nennen der mir dabei hilft meine Tochter aus der Zychoklinik raus zu holen.
Ich danke euch.
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0 #6 Fiete 2011-04-11 22:46
Moin Ralf,
Ohne Sorgerecht in die medizinische Sorge einzugreifen, ist so ohne weiteres nicht möglich.
Registrier Dich doch mal im Forum, akkreditier Dich für den geschlossenen Bereich und gib uns mal eine chronologische Fallzusammenfassung mit Daten und Beschlüssen.

Gruß.........Fiete
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0 #7 Achim 2011-07-28 18:17
ja es ist wohl so das der Mutter das Herrschaftsrecht was dem Vater abgesprochen wurde ....(was ja auch in Ordnung ist) Bekommen hat. ... Und man kämpft gegen Ämter und Kindergarten wenn man als Mann das recht haben will die Elterliche sorge mitzutragen ... ich erlebe das im Moment auch, hatte im Dezember ersten Gerichtstermin und nun im September den Zweiten....ich hoffe das ich die Elterliche sorge auch bekomme ... ich denke mal es ist nicht nur das Recht von uns Vätern sondern auch das recht von den Kindern das ihr Vater auch vor dem Gesetz für sie da sein darf und nicht nur als Goldesel dienen soll ...
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0 #8 Achim 2011-07-28 18:34
zitiere Fiete:
Hallo Bernd,
Es gibt im Netz verschiedene Vorlagen für SR-Anträge. Einen haben wir im Forum. Registriere Dich doch einfach und schaue ihn Dir mal an.

Gruß........Fiete



ich finde hier keine Registrierung .... wobei ich die seite gut finde .... ich denke auch es wird mal zeit das wir Väter mal zeigen das wir uns auch um unsere Kinder kümmern und Verantwortung Übernehmen wollen ....
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0 #9 HANTOUS 2011-08-31 23:54
hallo und guten tag ,,,ich wollte mal fragen,,wenn eine psychopate frau ,,,war von mir geschwungert ,,denn die hat den kontakt mit mir gebrochen als sie das kind bekommt damit sie das kind nach ihre name registiert in der urkunde , und der vater als unbekannt ,,weil ich in den gesetz nicht mich gut kenne ,,und jetzt macht sie stress die lässt mich nicht mein kind sehen ,,,und die geht einfach feiern die ganz nacht und kommt um 7 uhr morgens wieder und lässt das kind (4 monaten) ganz allein obwohl dass ihm nicht so gut ging als er 4 monaten war lounge entzundung,,,problem e mit atmen etc...........
ich weiss nicht was ich machen soll ,gibt es lösunge für mein probleme ????
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