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Familiengericht 55411 Bingen

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Richter: Udo Repp
Verfahrenspflegerin:
Gutachter:
Kilian Bingen


Beschluss 03/2011: Beide Elternteile sind fähig und willens die Kinder zu erziehen. Sie können es nur nicht gemeinsam.
Daher geht das SR an die Mutter. Beschwerde an das OLG Koblenz