Familiengericht 55411 Bingen
Old Stager:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Richter: Udo Repp
Verfahrenspflegerin:
Gutachter: Kilian Bingen
Beschluss 03/2011: Beide Elternteile sind fähig und willens die Kinder zu erziehen. Sie können es nur nicht gemeinsam.
Daher geht das SR an die Mutter. Beschwerde an das OLG Koblenz



