Familiengericht 39104 Magdeburg
Papa Ralf:
Richter:
Verfahrenspflegerin:
Gutachter:
Alex Xander:
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Richter: Blum
Verfahrenspflegerin:
Gutachter:
Bisher habe ich noch keinen Gerichtstermin, jedoch seit 2 Monaten das gemeinsame Kind nicht mehr sehen "dürfen". Die KM verlangte im Jugendamt nach einem begleiteten Umgang, der ihr einfach so gewährt wurde, mir wurde vorher versichert das dies nur bei gewalttätigen Elternteil gemacht wird. Dann erschien Sie nur 2 mal ordentlich und pünktlich die nächsten 6male zu spät (2x) oder gar nicht(4x) ohne Angaben von Gründen. Vor wenigen Tagen hatte ich nun einen Feststellungstermin beim Jugendamt und dort wurde mir gesagt, für die Einschätzung und Empfehlung habe die Mitarbeiterin noch weiter 6 Wochen Zeit, die KM müsste auch noch befragt werden. Bis zum Ablauf dieser 6 Woche, sieht es nicht so aus als würde ich unser Kind sehen noch Informationen über die Entwicklung erhalten. Handlungsmöglichkeiten? - Einstweilige Verfügung die ungefähr genauso lange dauert wie die bisherigen Verfahren (Umgangs- und Sorgerechtsklage, eingereicht am 07.08.11) selbst. Was heißt das im Enddefekt? - Die Streitigkeiten und Umgangseinschränkungen durch die KM, sowie Erpressungen werden Konsequent ignoriert sowohl vom Jugendamt(nur beratende Funktion) wie auch von meinem Anwalt. Keine Konsequenzen für die KM in sicht. Und damit gibt es ein Kind mehr in diesem Land das nun bald 8 Monate alt ist und keine Chance erhält eine Bindung zum eigenen Vater aufzubauen, nur weil die KM sich sträubt und das ohne Angabe von Gründen. Bis es zu einen Urteil kommt kann es noch Monate dauern und bis dahin ist dieses Kind dann auch schon mind. 1 Jahr alt. Verpasste Zeit für Vater und Kind die nie wieder aufgeholt werden kann. Ein grauen wie ich finde.



